Tagung

Die Ablösung der ehehaften Wasserrechte

22.09.2020

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Nach einer Dauer von 80 Jahren sind demnach die gesetzlichen Vorgaben des Umwelt- und Gewässerschutzrechts für Neuanlagen ohne Einschränkung anzuwenden, insbesondere die Bestimmungen zur Sicherung angemessener Restwassermengen. Das Urteil ist sowohl in allgemein verwaltungsrechtlicher, dogmatischer Hinsicht als auch mit Bezug auf seine Auswirkungen und Umsetzung in der Praxis von grossem Interesse. Die VUR möchte mit der Tagung für die Fachstellen der Kantone und des Bundes einen Beitrag zur Auslegeordnung und zur Bewältigung der rechtlichen sowie praktischen Herausforderungen leisten.

Die Tagung richtete sich ausschliesslich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung und des Bundes sowie eingeladenen Gästen, als Dankeschön für die grosse Unterstützung durch die Kantone und des BAFU.

 

Referate

Alle historischen Rechte veralten – Zur Ablösungspflicht unbefristeter Wasserrechte nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung
PETER KARLEN Dr. iur., Rechtsanwalt, a. Bundesrichter 


Auslegeordnung – Welche Probleme stellen sich in der Umsetzung des Urteils in der Praxis (Kanton St.Gallen)?
RETO MORELL Dr. iur., Rechtsdienst Amt für Umwelt, Kanton St.Gallen 


Auslegeordnung – Welche Probleme stellen sich in der Umsetzung des Urteils in der Praxis (Kanton Thurgau)?
TIM WEPF Leiter Wasserbau und Hydrometrie, Amt für Umwelt, Kanton Thurgau 


Rechtsfragen im Umgang mit ehehaften Wasserrechten
MICHELANGELO GIOVANNINI lic. iur., Rechtsanwalt, Vincenz & Partner, Chur 


 

Datum

22.09.2020

Zeit

13.30

Austragungsort

Cham ZG